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   OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2007 - 4 L 37/07   

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https://dejure.org/2007,13942
OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2007 - 4 L 37/07 (https://dejure.org/2007,13942)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.11.2007 - 4 L 37/07 (https://dejure.org/2007,13942)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. November 2007 - 4 L 37/07 (https://dejure.org/2007,13942)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LSA-KAG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LSA-KAG § 2
    Zur Rückwirkung von Abfallgebührensatzungen: Rückwirkung; Abfallgebühr; Schlechterstellungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Rückwirkung von Abfallgebührensatzungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Rückwirkung von Abfallgebührensatzungen; Verstoß gegen den verfassungsrechtlich geschützten Vertrauensgrundsatz infolge nachträglicher Änderung von Berechnungsfaktoren; Anforderungen an einen Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Rückwirkung von Abfallgebührensatzungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2007 - 4 L 37/07
    Art. 103 Abs. 1 GG fordert allein, dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133, 145).

    Art. 103 Abs. 1 GG ist erst verletzt, wenn das Gericht gegen diesen Grundsatz erkennbar verstoßen hat; das Bundesverfassungsgericht geht grundsätzlich davon aus, dass ein Gericht dem Verfassungsgebot entsprochen hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Mai 1992, a. a. O. S. 146; Beschl. v. 17. November 1992, a. a. O. S. 392).

    Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstanziiert gehalten wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Mai 1992, a. a. O. S. 146).

  • VG Dessau, 03.07.2002 - 1 A 1072/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2007 - 4 L 37/07
    Zu Unrecht rügt der Kläger, das Verwaltungsgericht habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt, indem es - für ihn nicht vorhersehbar - in seiner Entscheidung ausgeführt habe, dass die in der Abfallgebührensatzung 2002 festgelegten Gebühren exakt den kalkulatorisch ermittelten Beträgen entsprächen, obwohl es noch in seinem Urteil vom 3. Juli 2002 (1 A 1072/01 DE) festgestellt habe, dass es weder Entsorgungsverträge noch eine LSP-Kalkulation für den Bereich der Stadtentsorgung D... GmbH G-Stadt gegeben habe.

    Der Kläger kann sich insoweit auch nicht mit Erfolg darauf berufen, die Vorinstanz habe noch in seinem Urteil vom 3. Juli 2002 (1 A 1072/01 DE) festgestellt, dass es weder Entsorgungsverträge noch eine LSP-Kalkulation für den Bereich der Stadtentsorgung D... GmbH G-Stadt gegeben habe; denn das Verwaltungsgericht kann an seine in der Vergangenheit liegenden Entscheidungen dann nicht gebunden sein, wenn sich aufgrund späterer Erkenntnisse - wie hier durch die Feststellungen der WIBERA in der Kalkulation vom 22. November 2004 - eine neue Tatsachengrundlage ergibt.

    Vorliegend hat das Verwaltungsgericht ausweislich des Sitzungsprotokolls in der mündlichen Verhandlung allerdings nicht zu erkennen gegeben, dass es nach wie vor an seinem Urteil vom 3. Juli 2002 (1 A 1072/01 DE) festhalten wolle.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2006 - 4 K 253/05

    Zur Kalkulation von Abwassergebührensätzen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2007 - 4 L 37/07
    Vielmehr stand es der Körperschaft dann erneut offen, den ihr nach § 5 KAG LSA eingeräumten Spielraum zu nutzen (vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 27.07.2006 - 4 K 253/05 -, zum Kalkulationszeitraum).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Grundsatzurteil vom 27. Juli 2006 (4 K 253/05) festgestellt, dass die gebührenerhebende Körperschaft bei der rückwirkenden Ersetzung von Satzungen von "harten Zahlen", d.h. von den Ist-Ergebnissen, auszugehen hat und damit in die Lage versetzt wird, für die zurückliegenden Zeiträume kostendeckende Gebühren zu erheben.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.1994 - 2 M 3/93
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2007 - 4 L 37/07
    Dabei verdient das Vertrauen insbesondere dann keinen Schutz, wenn eine rückwirkend erlassene abgabenrechtliche Regelung dazu dienen soll, eine ungültige oder in ihrer Gültigkeit zweifelhafte Satzung durch eine neue Satzung zu ersetzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.04.1983 - BVerwG 8 C 170.81 -, BVerwGE 67, 129, 131 f.; OVG LSA, Beschlüsse v. 20.01.1994 - 2 M 3/93 - und v. 05.06.1996 - 2 M 71/04 -).

    Denn wenn der Satzungsgeber eine Abgabensatzung beschlossen hat, muss der Abgabenpflichtige grundsätzlich von diesem Zeitpunkt an mit einer entsprechenden Regelung rechnen und sein Verhalten entsprechend einrichten (vgl. dazu OVG LSA, Urt. v. 31. März 2000 - 1 K 12/00 - Beschlüsse v. 20. Januar 1994 - 2 M 3/93 - und v. 5. Juni 1996 - 2 M 71/04 - vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. I, § 2 Rdnr. 33 ff., 41).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2007 - 4 L 37/07
    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebietet dem Gericht gleichfalls nicht, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. November 1992 - 1 BvR 168, 1509/89, 638, 639/90 -, BVerfGE 87, 363, 392 f.).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2007 - 4 L 37/07
    Die von dem Kläger beanstandete unzutreffende Würdigung seines Vorbringens durch die Vorinstanz begründet schon vom Ansatz her keinen Gehörsverstoß (BVerfG, Beschl. v. 19.07.1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267 [273 f]; Beschl. v. 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90 -, InfAuslR 1991, 262 [263]).
  • BVerfG, 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung politischer Verfolgung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2007 - 4 L 37/07
    Die von dem Kläger beanstandete unzutreffende Würdigung seines Vorbringens durch die Vorinstanz begründet schon vom Ansatz her keinen Gehörsverstoß (BVerfG, Beschl. v. 19.07.1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267 [273 f]; Beschl. v. 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90 -, InfAuslR 1991, 262 [263]).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2007 - 4 L 37/07
    Inwieweit der Ersatz einer Grundgebühr durch eine personenbezogene Leistungsgebühr diese Zielrichtung der Gebührenerhebung und damit die Gleichartigkeit im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 KAG LSA überhaupt in Frage stellen könnte, legt der Kläger schon nicht dar; insbesondere ergibt sich die von dem Kläger gezogene Schlussfolgerung nicht aus den von ihm zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 36, 73 zur Abschmelzung des Knappschaftsruhegeldes; BVerfGE 72, 200 zum deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen und BVerfGE 11, 139 ff. zur Änderung des Kostenrechts).
  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2007 - 4 L 37/07
    Dabei verdient das Vertrauen insbesondere dann keinen Schutz, wenn eine rückwirkend erlassene abgabenrechtliche Regelung dazu dienen soll, eine ungültige oder in ihrer Gültigkeit zweifelhafte Satzung durch eine neue Satzung zu ersetzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.04.1983 - BVerwG 8 C 170.81 -, BVerwGE 67, 129, 131 f.; OVG LSA, Beschlüsse v. 20.01.1994 - 2 M 3/93 - und v. 05.06.1996 - 2 M 71/04 -).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2007 - 4 L 37/07
    Inwieweit der Ersatz einer Grundgebühr durch eine personenbezogene Leistungsgebühr diese Zielrichtung der Gebührenerhebung und damit die Gleichartigkeit im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 KAG LSA überhaupt in Frage stellen könnte, legt der Kläger schon nicht dar; insbesondere ergibt sich die von dem Kläger gezogene Schlussfolgerung nicht aus den von ihm zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 36, 73 zur Abschmelzung des Knappschaftsruhegeldes; BVerfGE 72, 200 zum deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen und BVerfGE 11, 139 ff. zur Änderung des Kostenrechts).
  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
  • BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95

    Revision - Beschwerdebegründung - Verständlichkeit - Überschaubarkeit

  • BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung

  • BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71

    Verfassungsmäßigkeit der "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes

  • BVerwG, 25.05.2001 - 4 B 81.00

    Voraussetzungen für ein bauaufsichtliches Einschreiten - Rechtmäßigkeit von

  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 32.76

    Rückwirkende Abgabensatzungen - Schlechterstellungsverbot - Höhe der Abgabe -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2000 - 1 K 12/00

    Anforderungen an den Vertrauensschutz bei Erlass einer gemeindlichen Satzung mit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2004 - 2 L 250/03

    Nichtigkeit einer Regelung über eine Abfallgrundgebühr

  • OVG Sachsen, 04.08.2004 - 5 B 591/03

    Grundgebühr, Festgebühr, Degression, Abfallvermeidung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2015 - 4 L 32/15

    Zur Erhebung von Niederschlagsgebühren von Trägern der Straßenbaulast

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Rückwirkung dann zulässig ist, wenn der Abgabenschuldner in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge zurückbezogen wird, mit dieser rückwirkenden Regelung rechnen musste und sein Verhalten auf diese Regelung einrichten konnte (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23. August 2011 - 4 L 34/10 - und Beschl. v. 15. November 2007 - 4 L 37/07 -, jeweils zit. nach JURIS, m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15. April 1983 - 8 C 167.81 -, zit. nach JURIS zu einer Benutzungsgebühr).
  • VG Magdeburg, 05.12.2018 - 9 A 301/17

    Nacherhebung von Anschlussbeiträgen für die Herstellung von Anlagen zur

    Dies verstößt nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. U. v. 27.07.2006 - 4 K 253/05 - sowie B. v. 15.11.2007 - 4 L 37/07 -, beide juris) deshalb nicht gegen § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA, weil aufgrund einer unwirksamen Satzung ein schutzwürdiges Vertrauen in einen Abgabensatz nicht besteht.
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